Propst Reinhard Ruzve, Äbtissin Euphemia, Priorin Kunigunde (Kunne) und der Konvent des Klosters Allendorf (Aldindorff) bekunden, dem Knecht Ludwig (Luczin) von Leidenthal (Leydintal), seiner Frau Kunigunde (Kunne) und ihren Erben 45 Gulden schuldig zu sein. Solange die Eheleute beim Kloster sitzen, soll man ihnen jährlich vier Acker Land überlassen, die sie auf eigene Kosten bearbeiten, ohne davon etwas zu schulden. Wenden sie sich ab und wollen nicht mehr beim Kloster bleiben, sollen ihnen jährlich [über der Zeile: drei Jahre] viereinhalb Gulden gezahlt werden. Wollen die Eheleute ihr Geld zurück, haben sie es vier Wochen vor Michaelis anzumahnen; die Summe und eventuelle Außenstände hat das Kloster dann ohne Widerrede zu zahlen; andernfalls können Ludwig und seine Erben es pfänden. Damit erklärt Ludwig seine bisher gegen das Kloster erhobenenen Ansprüche für hinfällig. Zeugen: Konrad von Heringen, (-gin), Berthold Bulstercz, Spitalmeister zu Salzungen (Salcz-), und Heinrich von Tann (Tanne), Hofmeister des Klosters in Allendorf. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.