Verleihung der Riedmühle zu Sondernach mit allen zugehörigen Gütern (ausgenommen der 3 Mannsmahd Wiesen, Weidacker genannt) an Georg Ludwig von Freyberg zu Justingen und Öpfingen und allen seinen Erben gegen eine Barzahlung von 500 fl., gegen ein Viertel von 26 Scheffeln Mühlkern zu jedem Quotember, gegen 10 fl. Ungeld jährlich (bis auf Wiederruf) sowie gegen 500 fl. als Fahlgeld in 25 Jahren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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