Klage auf Besitzschutz gegen die Versuche des J. Henrich Hauptmann, einen streitigen Busch in der reichsunmittelbaren Herrschaft Ipplendorf (s Rheinbach), genannt Charter oder Curtenbusch bzw. Curtherbusch, bei Todenfeld (Rhein-Sieg-Kr.) an sich zu ziehen. Der Kläger hat den Busch 1719 von den Eheleuten Laurentius Hauptmann, Vogt zu Tomburg, und M. C. Henraths gekauft, die diesen ihrerseits erst 1716 von einem Freiherrn von Pützfeld käuflich erworben hatten. Der beklagte J. Henrich Hauptmann, ein Vetter des Laurentius Hauptmann, fordert den Busch kraft „ius retractus gentilicii“ zurück. Der Kläger wendet ein, dieses Recht könne hier nicht greifen, da die Verkäufer erst die ersten Erwerber des streitigen Busches gewesen sind. Unklarheiten bestehen zwischen den Parteien wegen des Instanzenzugs, da die Herrschaft Ipplendorf nur ein Kurtialgericht besäße.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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