Klage auf Besitzschutz gegen die Versuche des J. Henrich Hauptmann, einen streitigen Busch in der reichsunmittelbaren Herrschaft Ipplendorf (s Rheinbach), genannt Charter oder Curtenbusch bzw. Curtherbusch, bei Todenfeld (Rhein-Sieg-Kr.) an sich zu ziehen. Der Kläger hat den Busch 1719 von den Eheleuten Laurentius Hauptmann, Vogt zu Tomburg, und M. C. Henraths gekauft, die diesen ihrerseits erst 1716 von einem Freiherrn von Pützfeld käuflich erworben hatten. Der beklagte J. Henrich Hauptmann, ein Vetter des Laurentius Hauptmann, fordert den Busch kraft „ius retractus gentilicii“ zurück. Der Kläger wendet ein, dieses Recht könne hier nicht greifen, da die Verkäufer erst die ersten Erwerber des streitigen Busches gewesen sind. Unklarheiten bestehen zwischen den Parteien wegen des Instanzenzugs, da die Herrschaft Ipplendorf nur ein Kurtialgericht besäße.
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Klage auf Besitzschutz gegen die Versuche des J. Henrich Hauptmann, einen streitigen Busch in der reichsunmittelbaren Herrschaft Ipplendorf (s Rheinbach), genannt Charter oder Curtenbusch bzw. Curtherbusch, bei Todenfeld (Rhein-Sieg-Kr.) an sich zu ziehen. Der Kläger hat den Busch 1719 von den Eheleuten Laurentius Hauptmann, Vogt zu Tomburg, und M. C. Henraths gekauft, die diesen ihrerseits erst 1716 von einem Freiherrn von Pützfeld käuflich erworben hatten. Der beklagte J. Henrich Hauptmann, ein Vetter des Laurentius Hauptmann, fordert den Busch kraft „ius retractus gentilicii“ zurück. Der Kläger wendet ein, dieses Recht könne hier nicht greifen, da die Verkäufer erst die ersten Erwerber des streitigen Busches gewesen sind. Unklarheiten bestehen zwischen den Parteien wegen des Instanzenzugs, da die Herrschaft Ipplendorf nur ein Kurtialgericht besäße.
AA 0627, 1984 - G 399/1326
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1721 - 1722 (1719 - 1722)
Enthaeltvermerke: Kläger: Rudolph Adolph von Geyr (Geyer) zu Winterburg (Rhein- Sieg-Kr.) und Müddersheim (Kr. Düren), kurkölnischer Hofrat und Generaleinnehmer des Erzstifts zu Winterburg Beklagter: Freiherr (L. A. ?) von Hundheim, kurpfälzischer Geheimer Rat zu Mannheim, und Konsorten: J. Henrich Hauptmann, kurpfälzischer Vogt (Amtsverwalter) zu Gelsdorf (s Rheinbach, Rhein-Sieg- Kr.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Henrich Flender 1721 - Subst.: Dr. Johann Adolph Brandt Prokuratoren (Bekl.): Lic. Konrad Franz von Steinhausen 1721 - Subst.: Dr. Johann Rudolph Sachs Prozeßart: Citationis ad videndum se manuteneri in possessione silvae caeduae usque ad factam legitimam causae examinationem et decisionem Instanzen: RKG 1721 - 1722 (1719 - 1722) Beweismittel: Kaufvertrag von 1719 zwischen den Eheleuten Laurentius Hauptmann und M. C. Henraths einerseits und von Geyr andererseits (Q 5). RKG-(Bei-)Urteil vom 16. Mai 1721 (Prot.). Beschreibung: 1,5 cm, 66 Bl., lose; Q 1 - 13, 15 - 23, es fehlt Q 14*. Lit.: Friedrich von Klocke, Die ständische Entwicklung des Geschlechtes Geyr (von Schweppenburg), Görlitz 1919.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:23 MESZ