Erzbischof Berthold von Mainz entscheidet in der Streitsache des Contze Bysser von Rauenthal und Genossen gegen das Kloster Eberbach wegen 36 Maler jährlicher Kornrente aus Hattersheim zu Gunsten der Ersteren und zwar nach weitläufiger Zeugenvernehmung und gibt dem Gesuche des Klosters Eberbach um Appellation beim römischen Stuhle nicht statt, weil sich beide Parteien an ihn wegen eines endgültigen Entscheids gewendet haben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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