Kurfürst Philipp von der Pfalz quittiert der Stadt Rosheim (Raßheim) über ihre gewöhnliche Stadtsteuer von 32 Pfund Straßburger Pfennigen, die sie ihm des Reichs wegen zu Martini [11.11.] zu geben verpflichtet ist, für den Zeitraum der Jahre 1470-1480.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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