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Zuweisung eines von Cappel erworbenen Zehntteils zu Sondheim an das Pietanzamt durch den Abt zugunsten der Geldstifter
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Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1320-1329
1325 September 5
Ausf. Perg. - Urspr. abh. Sg. fehlt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini 1325, Nonas Septembris
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Hermann des Stifts Cappel Prämonstratenserordens bekundet, daß er den 4. Teil des Zehnten in Dorf und Feldmark Sondheim (Suntheim) mit allem Zubehör mit dem von dem Homberger Bürger Hermann gen. Teil und seiner Ehefrau Jutta, 'familiares' des Stifts, zu ihrem Seelenheil gegebenen Geld erworben hatte. Der Bitte des Ehepaares entsprechend verfügt der Abt, auch für seine Nachfolger, daß dieser 4. Teil des Zehnten mit allen Früchten und Erträgen auf ewig dem Pietanzamt (officio pictancie) zum Gedächtnis Hermanns und Juttas zukomme. Ihr Jahrgedächtnis soll mit Messen und Vigilien begangen werden.