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Vor dem Rat zu Offenburg verpflichten sich die Eheleute Hans und Barbara Haller, sowie Leitz und Anna Haller, einen auf in ihrem Besitz befindlichen Gütern versicherten Zins von 10 Schilling Straßburger Pfennigen an den derzeitigen Besitzer der Schuldverschreibung, Hans Schur, Gerber zu Oberkirch, auszubezahlen. Die seit einigen Jahren verfallenen Zinsen von 4 Pfund werden zum Kapital geschlagen, so dass das Ablösungskapital nunmehr 10 Pfund Pfennig beträgt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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