Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt als Lehensherr auf Bitte des Jeremias (Myas) vom Oberstein, des Schultheißen und der Hübner zu Edigheim, seine Einwilligung dazu, dass das Hubgericht zu Edigheim in ein Weggericht mit 7 Schöffen aus der Gemeinde umgewandelt wird, wobei Eigentum und Rechte der Pfalzgrafen und seiner Lehensleute nicht verändert werden.