Franz Nestler, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen feindseligen Verhaltens gegen den Schwäbischen Bund während der Bauernaufstände - wie er es in seiner U. bekannt hatte - zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freunde des strengen Rechts unter folgenden Bedingungen enthoben, sein Leben lang keine Zechen und Gesellschaften mehr zu besuchen, in kein Bad mehr zu gehen, seinen Bart nicht mehr zu scheren, außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr zu tragen noch in seinem Hause aufzubewahren, vielmehr Wehr und Harnisch dem Vogt zu Kirchheim zu übergeben, verspricht eidlich, sich sein Leben lang wohl zu verhalten und sich an keinem Aufruhr mehr zu beteiligen, schwört U.
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Franz Nestler, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen feindseligen Verhaltens gegen den Schwäbischen Bund während der Bauernaufstände - wie er es in seiner U. bekannt hatte - zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freunde des strengen Rechts unter folgenden Bedingungen enthoben, sein Leben lang keine Zechen und Gesellschaften mehr zu besuchen, in kein Bad mehr zu gehen, seinen Bart nicht mehr zu scheren, außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr zu tragen noch in seinem Hause aufzubewahren, vielmehr Wehr und Harnisch dem Vogt zu Kirchheim zu übergeben, verspricht eidlich, sich sein Leben lang wohl zu verhalten und sich an keinem Aufruhr mehr zu beteiligen, schwört U.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4918
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 9. Band 9: Stuttgart, Orte außerhalb des Amtsbezirks, Forst >> 1. Stuttgart (außeramtliche Orte)
1525 August 16 (Mi n. Maria Himmelfahrt)
Perg.; 2 S.: 1 besch.
Urkunden
Schaden: 1 S. besch.
Siegler: 1) Hans Stickel, Bm. 2) Ulrich Gabler, des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Siegler: 1) Hans Stickel, Bm. 2) Ulrich Gabler, des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Nestler, Franz
Kirchheim unter Teck ES
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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