Vor dem Stadtgericht zu Ulm streiten sich Jodok ("Jos") Ehinger der Ältere mit seinem Fürsprecher Heinrich Krafft, Bürgermeister, als Kläger sowie der Altbürgermeister Johann Besserer mit seinem Fürsprecher Johann Ehinger genannt Rümelin, Altbürgermeister, als Beklagtem wegen der Leibeigenen Wilhelm von Langenau ("Naw") [Alb-Donau-Kreis], Johann Wilhelm von Langenau und Klaus Wilhelm von Langenau, alle ansässig in Roth ("Rott") [a. d. Roth Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] sowie Kaspar Zeller von Volkertshofen ("Volkershouen") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm]. Jodok Ehinger beansprucht die Leibeigenen als Inhaber der Pfandschaft an der Herrschaft Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] für sich, während Johann Besserer erklärt, dass diese nicht zur Herrschaft Pfaffenhofen gehört, sondern sich ihm als Leibherren unterstellt haben. Nach Anhörung der Parteien urteilen die Richter am Stadtgericht, nämlich die beiden Fürsprecher sowie Heinrich Dietenheimer ("Tu/e/ttenhaimer"), Altbürgermeister, Wilhelm Ehinger, Peter Ungelter, Johann Rentz und Martin Gregg, dass die Parteien dem Gericht Zeugenaussagen, Register oder Urkunden darüber vorlegen sollen, ob und in welcher Form die strittigen Leibeigenen dem verstorbenen Kaspar von Freyberg [abgegangene Burg bei Freyberg Gde. Gutenzell-Hürbel/Lkr. Biberach], seiner Ehefrau sowie danach Johann und Walter vom Stein unterstanden haben. Die Zeugenaussagen sollen von dem Stadtammann Eberhard Bloss und je einer von den streitenden Parteien zu bestimmenden weiteren Person protokolliert werden. Die Beweismittel sind dann innerhalb einer festgelegten Frist dem Gericht vorzulegen, wobei jede Partei nochmals Gelegenheit hat, sich dazu zu äußern. Danach wird das Gericht sein Urteil in der Sache verkünden.