König Albrecht I. (Albertus Dei gracia Romanorum rex semper ausgustus) belehnt seinen Getreuen Otto genannt Forstmeister und alle lehenfähigen Nachkommen desselben mit dem Forstmeisteramt in Nürnberg (officium foresti nostri in Nurmberch) samt den zugehörigen Neureuten in der Weise, dass er den Wald hege und schütze und ausschließlich vor dem Butigler (coram buttiglario nostro) zu Recht stehe. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg
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