Georg Trostmair, Pfarrer zu Michaelsbuch, am 18. Juni 1571 von Abt Sebastian und dem Konvent des Klosters Metten dem Bischof von Regensburg präsentiert und von dessen Weihbischof investiert, gibt nachträglich Revers darüber und gelobt die Erfüllung der ihm auferlegten Pflichten, besonders bezüglich Residenzpflicht, Abhaltung des Gottesdienstes nach katholischem Brauch, Verbot der Verlegung der Pfarrei, Zahlung der Inkorporationsgelder und der "Pension" von jährlich 35 rheinischen Gulden gemäß Vertrag vom Jahre 1575, Teilnahme an den Festgottesdiensten zu Metten, Zehntreichung u. a.;. S1: Wolf Jobst, Hofrichter zu Metten; S2: Hans Kolberger, Hofrichter zu Metten

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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