Georg Helkermayr von Helkring bekundet, dass Abt Ulrich von St. Emmeram ihm mit Zustimmung des Küsters Wolfhard Strauss den Hof in Pentling, der zur Küsterei des Klosters gehört, für sechs Jahre gegen die damit verbundenen Abgaben an die Abtei und Küsterei des Klosters verliehen hat. S: Haug Donnerstainer zu Haselbach