Kurfürst Philipp von der Pfalz verabredet in Streitigkeiten zwischen der Witwe von Ruprecht Mönch von Rosenberg und ihren Schwiegersöhnen (dochtermennern) einer- sowie Georg Ritt (Ryt Jorgen) andererseits das nachfolgende Vorgehen. Der Pfalzgraf hatte bereits verabredet, wie ein Brief über 1.000 Gulden auf Massenbach hinterlegt und wie mit diesem Brief umgegangen werden sollte, es war aber zu weiteren Streitigkeiten zwischen der Witwe, ihren Kindern und Schwiegersöhnen einer- sowie Georg Ritt (Ryt Jorgen) anstelle seiner Ehefrau andererseits gekommen, die die pfalzgräflichen Räte angehört haben. Diese schlugen folgendes vor: [1.] Der Brief über die 1.000 Gulden, der jetzt bei Philipp Sturmfeder hinterlegt ist, soll bei Friedrich Kessler von Sarmsheim (Samersheim) hinterlegt werden, so wie sie sich mit einem Kerbzettel von St. Stefan 1502 [= 26.12.1502] geeinigt haben. [2.] Da aber Georg 250 Gulden seinem Schwiegervater (sweher) Ruprecht geliehen hat, weshalb ihm etliche Güter zu Meckesheim, Wiesloch (Wissenloch) und Rauenberg (Ruwenberg) übertragen wurden, wurde vereinbart, dass er bei den Gütern zu Meckesheim, die auf 120 Gulden geschätzt werden, bleiben soll. Die Güter zu Wiesloch und Rauenberg soll er bis Freitag nach Invocavit [= 10.3.1503] von vier Personen, nämlich je zwei pro Partei, schätzen lassen. Bei Uneinigkeit der Schätzung soll der pfalzgräfliche Keller zu Rotenberg als Obmann dienen. Wenn all diese Güter die Schuld über 250 Gulden erreichen, sollen Georg damit die 250 Gulden bezahlt sein. Reichen sie nicht so weit, soll der Restbetrag aus dem Erbfall andernorts ausgeglichen werden. Sollten sie den Betrag übersteigen, soll die Differenz Georg und seiner Ehefrau von der allgemeinen Teilung abgezogen werden. [3.] Die Witwe und ihre Kinder haben Hans Mahl (Malhanns) und Jost Grippern, beide zu Wiesloch, zur Schätzung bestimmt. Georg hat den Propst zu Wiesloch und Jakob Back (Backen Jacob) dazu bestimmt. Die Schätzung soll am kommenden Mittwoch erfolgen. [4.] Der Pfalzgraf schickt zwei seiner Räte auf Kosten der Parteien früh am Freitag nach Invocavit nach Wiesloch, zu denen jeder einen Beisitzer bestimmen soll, die dann die Teilung des gesamten Erbfalls vornehmen sollen. Sollten sie keine gütliche Einigung erreichen, sollen sie die strittigen Stücke vor das Hofgericht bringen. [5.] Georg Ritt hatte außerdem nur 150 Gulden seinem Schwiegervater geliehen, auch wenn der Schuldbrief von 200 Gulden spricht. Für diese 150 Gulden wurde er von Ruprecht auf eine Mühle und etliche Gefälle zu Gau-Bickelheim (Beckelnheim), Wallertheim und andernorts verweisen, was ihm nicht genügt. In dieser Sache sollen die Räte und Beisitzer entscheiden oder sie an das Hofgericht überweisen. [6.] Georg Ritt soll der Witwe ½ Fuder Wein gemäß Kerbzettel überantworten. Auch sonst gilt der Kerbzettel in allen Punkten. [7.] Der Vertrag zwischen Witwe und Kindern, der noch unbesiegelt bei Dieter von Angeloch liegt, soll an diesem Tag von den Räten zu Wiesloch von allen Seiten besiegelt werden, weshalb beide Seiten zeitnah Diether schreiben sollen, dass er den Vertrag schicke. [8.] Da Georg Ritt dieses Mal keine Vollmacht seiner Ehefrau hatte und diese auch nicht selbst erschienen ist, hat er zugesagt, dass zu Wiesloch seine Frau persönlich anwesend sein wird oder er eine Vollmacht von ihr haben wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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