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Berufungssache des Peter Kerstiens, Beklagter ./. Paul Rottman, Kläger. Beide Parteien sind eingewiesene Gläubiger des Gutes Deiterinck (Deiterman) und streiten um die Verteilung der Einnahmen.
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Berufungssache des Peter Kerstiens, Beklagter ./. Paul Rottman, Kläger. Beide Parteien sind eingewiesene Gläubiger des Gutes Deiterinck (Deiterman) und streiten um die Verteilung der Einnahmen.
Darin: Anlage 1 (Abschrift): 16.12. 1587. Henrich Deiterman und Frau Katharina im Ksp. Nienberge nehmen von Peter Kerstien ein Darlehen von 200 Thalern auf. Kerstien wohnt auf dem Spiekerhof. Zeugen: Herman zum Broell u. Hans von Claholt. Notar: Johan Polgestius. Anlage 2 (Abschrift): 1.5. 1597. Henrich Deiterman, seine Frau und sein Sohn Johan versprechen dem Bäcker Paul Rottman auf der Rotenburg Zahlung einer Schuld für die Unterhaltung ihrer Tiere u. verpfänden ihr Gut. Zeugen: Berndt Potthoff und Henrich Sartoris. Notar: Johan von Werne.
Enthält: Erwähnt werden Kornschreiber Johan Doerhoff; Johan Schürman; Hans von Nottelen; die Notare Dietrich Blising, Johan Wermeling, Melchior Hollinck und Johan auff der Salicheit.