Hans Engelmann, Schneider aus Eberstadt, wegen einer nach Erkenntnis des dortigen Gerichts unbegründeten Klage wider Michel Fliennlin, Schultheiß zu Eberstadt, vom Weinsberger Keller Andreas Rüttel vor die Wahl gestellt, die Angelegenheit vor die herzoglichen Räte zu bringen oder sich vom Keller strafen zu lassen, nach Wahl des letzteren eine Zeitlang im Turm zu Weinsberg gef. und auf Fürbitten ehrbarer Leute wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, gegen den Schultheißen in alle Ewigkeit keinerlei Forderungen zu erheben, vielmehr den alten, noch in pfälzische Zeit zurückreichenden Rechtshandel als abgeschlossen zu betrachten.