Jakob Hannibal Graf zu Hohenems, österreichischer Vogt der Herrschaft Feldkirch und Neuburg am Rhein, und Johann Rudolf von der Halden, weingartischer Vogt der Herrschaft Blumenegg, erlassen eine Ordnung zum Schutz der Wälder für das Gebiet des sogenannten "gemeinen Jagens" zwischen Damüls und Sonntag. In den beiden Gemeinden sollen jeweils zwei Bannmeister bestellt werden, die die Bannwälder regelmäßig inspizieren. Für die Ausmarkung wird eine Deputation gebildet, an der für die Herrschaft Feldkirch teilnehmen Ammann Michael Tobler, Hans Thuelin, Steuerwaibel zu Schnifis, Jos Ammann und Peter Kienzle zu Göfis, beide Forstknechte, Christian Nigsch, Michael Engstler und Peter Türtscher von Damüls, für die Herrschaft Blumenegg Landeshauptmann Joseph Zürcher, Ammann Hans Müller, Hans Christoph Tschol von Ludesch, Christian Schwarzmann vom Sonntag, Leonhard Sparr, Christian Pfefferkorn und Hans Juez, Forstknechte. Diese besichtigen die 1618 gesetzten Marken, die im einzelnen beschrieben werden, und legen Wälder in Bann, wobei Marksteine und Grenzzeichen gesetzt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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