Mark- und Steinsetzung auf Hohlweiler Markung, dann Aufrichtung der Gemeindeordnung im Dorf, welche Rechte zur schwarzenbergischen Territorialherrschaft gehörig sind, wohingegen die Gemeinde Hohlweiler schuldig ist, den Siebnern zu Scheinfeld ihr gebührendes Gang- und Steingeld zu bezahlen

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Staatsarchiv Nürnberg