Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Bernhard Engelhard, Bürger und Schreiner zu Heidelberg, bewilligt hat, dass dieser den Ablauf des Brunnens, den der pfalzgräfliche Leibarzt Konrad Schelling im Haus am Burgweg, worin dieser derzeit wohnt, aus der Küche gelegt und geführt hat, weiter in sein [Bernhards] Haus legen und führen mag. Die Bewilligung geschieht auch daher, dass Bernhard mit seiner Arbeit zu solchem "bronnen legen hilfflich" gewesen ist. Der Pfalzgraf behält sich und seinen Erben dabei vor, den Ablauf zurückzunehmen und einzubehalten, sollte dies notwendig werden.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Bernhard Engelhard, Bürger und Schreiner zu Heidelberg, bewilligt hat, dass dieser den Ablauf des Brunnens, den der pfalzgräfliche Leibarzt Konrad Schelling im Haus am Burgweg, worin dieser derzeit wohnt, aus der Küche gelegt und geführt hat, weiter in sein [Bernhards] Haus legen und führen mag. Die Bewilligung geschieht auch daher, dass Bernhard mit seiner Arbeit zu solchem "bronnen legen hilfflich" gewesen ist. Der Pfalzgraf behält sich und seinen Erben dabei vor, den Ablauf zurückzunehmen und einzubehalten, sollte dies notwendig werden.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 375
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1493 September 24 (uff dinstag nach Mauricy)
fol. 251v-252r [alt: 198v-199r]
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Kopfregest: "Wie Bernhart Engelharten schriner der abfluß des bronnen in doctor Conrads kuchen gegoent ist".
Engelhard (Engelhart), Bernhard; Bürger zu Heidelberg, Schreiner, erw. 1493
Heidelberg HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:16 MESZ
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