Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Bernhard Engelhard, Bürger und Schreiner zu Heidelberg, bewilligt hat, dass dieser den Ablauf des Brunnens, den der pfalzgräfliche Leibarzt Konrad Schelling im Haus am Burgweg, worin dieser derzeit wohnt, aus der Küche gelegt und geführt hat, weiter in sein [Bernhards] Haus legen und führen mag. Die Bewilligung geschieht auch daher, dass Bernhard mit seiner Arbeit zu solchem "bronnen legen hilfflich" gewesen ist. Der Pfalzgraf behält sich und seinen Erben dabei vor, den Ablauf zurückzunehmen und einzubehalten, sollte dies notwendig werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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