Urteil der Kommissäre des Königs Sigismund, des Grafen Günter von Schwarzburg, königlicher Hofrichter, des Grafen Eberhard von Nellenburg, Landgraf im Hegau und im Madach, des Grafen Rudolf von Montfort, Johanns von Bodmann und Hauptmarschall von Pappenheim, in Streitsachen zwischen dem Kloster (Abt Gerung) und der Stadt Ravensburg über Trieb und Tratt, Verleihung von Gütern durch das Kloster, Besteuerung der Klosterleute durch die Stadt, Grenzmarken, Stadtverbot für die Mönche, Pfändung der armen Leute des Klosters, die von der Stadt über den Mühlbach geschlagene Brücke, Bauverbot für die Leute des Klosters in der Stadt, etc.
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Urteil der Kommissäre des Königs Sigismund, des Grafen Günter von Schwarzburg, königlicher Hofrichter, des Grafen Eberhard von Nellenburg, Landgraf im Hegau und im Madach, des Grafen Rudolf von Montfort, Johanns von Bodmann und Hauptmarschall von Pappenheim, in Streitsachen zwischen dem Kloster (Abt Gerung) und der Stadt Ravensburg über Trieb und Tratt, Verleihung von Gütern durch das Kloster, Besteuerung der Klosterleute durch die Stadt, Grenzmarken, Stadtverbot für die Mönche, Pfändung der armen Leute des Klosters, die von der Stadt über den Mühlbach geschlagene Brücke, Bauverbot für die Leute des Klosters in der Stadt, etc.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 523 Bü 29
B 523 Bü 69
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 523 III Weißenau, Prämonstratenserkloster, Teil 3: Akten
Weißenau, Prämonstratenserkloster, Teil 3: Akten >> Akten >> VIII. Ravensburg >> Verhältnis des Klosters Weißenau zur Stadt Ravensburg
10. Juni 1415
2 Abschriften und 1 Direktorium über den Inhalt des Vertrags
Dokument
Original: B 523 U 560
Bodman, Johannes von, gen. Frischhans; Reichserbmarschall, ca. 15. Jh.
Pappenheim, Hauptmarschall von
Schwarzburg, Günter von; Graf, Hofrichter, um 1362-1418
Weißenau, Gerung; Abt, (1396-1423)
Verhältnis des Klosters Weißenau zur Stadt Ravensburg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:29 MEZ
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