3.1.9.8. Köln (Arbeitsgericht)
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Tektonik
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 3. Justiz- und Finanzbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 3.1. Gerichte >> 3.1.9. Arbeitsgerichte
1. Entstehung: 1.7.1946 2. Schließung: 3. Zuständigkeiten: Nach den §§ 2, 2a ArbGG ausschließlich zuständig für die dort genannten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, vor allem für Kündigungen, Befristungen, Arbeitspapiere, Zeugnisse, Haftungsfragen, und in einem besonderen Beschlussverfahren auch für Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz und Entscheidungen über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung. Die Gerichte für Arbeitssachen sind nach § 6 ArbGG mit Berufsrichtern und mit ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt. Die funktionelle Beteiligung der ehrenamtlichen Richter in allen Instanzen hat für die Akzeptanz und Befriedungsfunktion der Rechtsprechung eine zentrale Bedeutung. Zuständig für Städte und Gemeinden: die Kreisfreie Stadt Köln,im Rhein-Erft-Kreis: Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling, im Rheinisch-Bergischen-Kreis: Bergisch Gladbach, Kürten, Odenthal, Overath und Rösrath http://www.arbg-koeln.nrw.de/gerichtsbezirk_bzw_zustaendigkeiten/index.php (Stand 2014) 4. Organisationsstruktur: 5. Amtssitz: 50969 Köln, Pohligstraße 9 (Stand 2014) Leitung: Franz-Joachim Thürr (1999,2001 nachgewiesen,bis 30.06.2006) Dr. Hans-Jörg Gäntgen (26.04.2007- 31.01.2013) Dr. Dirk Gillberg (24.04.2013/13.05.2013-Stand Dez. 2021)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ