Hans Fleckh von Möhringen auf den Fildern, zu Stuttgart gef., weil er im württembergischen Forst sieben Stück Wildbret geschossen und damit gehandelt hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft und in Ansehung seiner Familie mit der Auflage freigel., dem Forstmeister 100 lb h zu entrichten, seine Gefängniskosten zu bezahlen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, ohne Erlaubnis keine Büchse mehr zu gebrauchen, keine Hunde mit sich in die Wälder zu führen, dagegen jederzeit alle Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen, gelobt eidlich, dies zu halten, und schwört U. - Bürgen mit 200 f1: Jörg Gnaper von Kemnat, Mathis Fleck von Leinfelden und Martin Büchel von Oberaichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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