Lange Heintze, Schultheiß, und 7 genannte Schöffen des Gerichts zu Beilstein bekunden, daß Meczges Peter, ihr Mitschöffe zu Beilstein, und Kelnerhen von Wallendorf und deren Frauen Meczgen und Meckel das Gut, das sie von Gredenhen innegehabt, Crisgin von Beilstein und dessen Frau Ffye für 31 Gulden zu lösen gegeben haben.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner