Das halbe Gut zu Näherstille [Stadtteil von Schmalkalden, Lkr. Schmalkalden-Meiningen], der sogenannte Hessenhof, mit Zubehör in Dorf und Feld. Da...
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Urk. 14, 7696
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Kössel, Nr. 2
A I u, Kössel sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe K >> Kn-Ko >> Kössel
1840 Dezember 23
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Das halbe Gut zu Näherstille [Stadtteil von Schmalkalden, Lkr. Schmalkalden-Meiningen], der sogenannte Hessenhof, mit Zubehör in Dorf und Feld. Das Gut hatten Johann Reinhard Günst, desgleichen Peter Michael Günst mit seinem Bruder Johann, vor diesem aber die Groß und die Rose zu Lehen gehabt. Durch Kauf gelangte das Gut später an Christina Maria Werner, geborene Ulner, und von dieser wurde es auf ihren Bruder Jakob Heinrich Ulner sowie danach an Justus Heinrich Werner, Sohn der verstorbenen Susanne Friederike Werner, geborene Ulner, und dessen Schwester Luise Magdalene Werner, Witwe des Försters Karl Reck zu Näherstille, vererbt. Sie wurden 1827 damit zuletzt belehnt. Das Lehen wurde jedoch auf Veranlassung der Erben des Kaufmanns Georg Balthasar Wiß zu Schmalkalden zum Verkauf gegeben und gelangte so an den 1840 Belehnten als Meistbietenden. Ausgegeben wird das Lehen zu Erbzinslehen gegen einen jährlichen Zins von fünf Maltern, halb Korn und halb Hafer, auf Michaelis, ein Weck zu drei Groschen zu Weihnachten und ein Fastnachtshuhn. Sollte die Regierung auf dem Gut eine Schäferei halten wollen, soll der Belehnte diese zur Hälfte zur gleichen Nutzung erhalten, wovon jährlich vier Hammel oder an deren statt vier Gulden und drei Groschen Triftgeld in die Renterei zu Schmalkalden zu liefern sind.
Belehnte/r: Adam Valentin Kössel, ehemaliger Bürgermeister zu Breitenbach
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.07.2025, 09:13 MESZ
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