Sitzungen der Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz des Bundes und der Länder: Bd. 12
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BArch B 347/291
BArch B 347 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
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Jan. 1988-Mai 1989
Enthält:
33. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DBS-Konferenz) vom 14. bis 15. März 1988 in Mainz mit den Tagungsordnungspunkten (TOP):
3. "Artikelgesetz zur Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes und zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes";
4.1 "Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz)";
4.2. "Gesetz über Mitteilungen in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes sowie der narchrichtendienstlichen Tätigkeit (verfassungsschutzmitteílungsgesetz)";
5. "Strukuturreform im Gesundheitswesen";
6. "Fehlende gesetzliche Grundlagen für Datenverarbeitungen (Übergangsbonus)";
7. "Vorentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes";
8. "Persönlichkeitsschutz gegenüber Rundfunk und Presse";
9. "Datenschutzprobleme im Zusammenhang mit der Neuordnung der Deutschen Bundespost";
10. "Konferenzbeschluss vom 7.12.1987 zur Speicherung personenbezogener AIDS-Daten in polizeilichen Informationssystemen";
11. "ZEVIS";
12. "Veröffentlichung personenbezogener Daten durch EG-Behörden";
34. DBS-Konferenz am 6. Juni 1988 in Mainz mit den TOP:
3. "Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes und Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes";
4. "Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen";
5. "Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze";
6. "Datenschutzprobleme im Zusammenhang mit der Neuordnung der Deutschen Bundespost";
35. DBS-Konferenz am 10. Oktober 1988 in Mainz mit den TOP:
3. "Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung der Sozialgesetze";
4. "Bundesverfassungsschutzgesetz und Verfassungsschutzmitteilungsgesetz";
5. "BKA-Gesetz";
6. "Aktuelle Probleme des Datenschutzes in der Telekommunikation";
7. "Steuerdatenabrufverordnung";
8. "Datensicherheit beim Einsatz kleinerer Datenverarbeitungsanlagen";
9. "Einsatz eines Arbeitskreises Personalwesen";
10. "Personaldatenverarbeitung, Online-Zugriffe von Aufsichtsbehörden auf die Personaldaten nachgeordneter Behörden";
36. DSB-Konferenz vom 5.-6. Apr. 1989 in Saarbrücken mit den TOP:
3. "Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes";
4. "Entwurf eines Renten-Reform-Gesetzes 1992";
5. "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfolgungsrechts-Strafverfahrensänderungsgesetz 1998";
6. "Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes";
7. "Anforderungen an Datenschutzregelungen im Polizeirecht";
33. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DBS-Konferenz) vom 14. bis 15. März 1988 in Mainz mit den Tagungsordnungspunkten (TOP):
3. "Artikelgesetz zur Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes und zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes";
4.1 "Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz)";
4.2. "Gesetz über Mitteilungen in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes sowie der narchrichtendienstlichen Tätigkeit (verfassungsschutzmitteílungsgesetz)";
5. "Strukuturreform im Gesundheitswesen";
6. "Fehlende gesetzliche Grundlagen für Datenverarbeitungen (Übergangsbonus)";
7. "Vorentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes";
8. "Persönlichkeitsschutz gegenüber Rundfunk und Presse";
9. "Datenschutzprobleme im Zusammenhang mit der Neuordnung der Deutschen Bundespost";
10. "Konferenzbeschluss vom 7.12.1987 zur Speicherung personenbezogener AIDS-Daten in polizeilichen Informationssystemen";
11. "ZEVIS";
12. "Veröffentlichung personenbezogener Daten durch EG-Behörden";
34. DBS-Konferenz am 6. Juni 1988 in Mainz mit den TOP:
3. "Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes und Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes";
4. "Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen";
5. "Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze";
6. "Datenschutzprobleme im Zusammenhang mit der Neuordnung der Deutschen Bundespost";
35. DBS-Konferenz am 10. Oktober 1988 in Mainz mit den TOP:
3. "Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung der Sozialgesetze";
4. "Bundesverfassungsschutzgesetz und Verfassungsschutzmitteilungsgesetz";
5. "BKA-Gesetz";
6. "Aktuelle Probleme des Datenschutzes in der Telekommunikation";
7. "Steuerdatenabrufverordnung";
8. "Datensicherheit beim Einsatz kleinerer Datenverarbeitungsanlagen";
9. "Einsatz eines Arbeitskreises Personalwesen";
10. "Personaldatenverarbeitung, Online-Zugriffe von Aufsichtsbehörden auf die Personaldaten nachgeordneter Behörden";
36. DSB-Konferenz vom 5.-6. Apr. 1989 in Saarbrücken mit den TOP:
3. "Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes";
4. "Entwurf eines Renten-Reform-Gesetzes 1992";
5. "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfolgungsrechts-Strafverfahrensänderungsgesetz 1998";
6. "Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes";
7. "Anforderungen an Datenschutzregelungen im Polizeirecht";
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), 1978-
Aktenführende Organisationseinheit: I (1989)
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:05 MESZ
Hierarchie
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