Anstett Rudengast, wohnhaft zu Kochersteinsfeld, wegen unzüchtiger Handlungen im Rückfall zu Neuenstadt gef., jedoch auf Fürbitten seiner Ehefrau, seines Schwiegervaters und seiner Freunde, sowie in Ansehung seiner frommen Frau und Kleinkinder gegen Bezahlung seiner Gefängnisatzung wieder freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, künftig dergleichen unzüchtige Handlungen zu unterlassen und sich wie ein frommer Gesell und Ehemann zu verhalten. Rudengast, der schon in früherer Zeit wegen Hurerei eine U.-Verschreibung hatte errichten müssen, hatte sich unlängst in betrunkenem Zustand an einem jungen Töchterlein in unzüchtiger Weise vergriffen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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