Herman Sybode der Alte, Koenen Johan, Herman Koenen, Johan Gohr, Kerstgen Leynenküegel und Herman Syboden der Jüngere, alle Schöffen zu Reimbach bekennen, nachdem Reinholdt Freilingh auf dem Marthof bei Reimbach besessen, verstorben und Sebastian und Adolf Grafen zu Sayn, Herren zu Homburg, Montclair (Monckler) und Meinsberg (Mentzbergk) durch ihren Vogt Peter Freiling vor ihm die den Grafen erfallene Kurmede (Abgabe) nach altem Gebrauch zu bestimmen begehrt, sie auch den 19. Febr. 1564 das beste Pferd, taxiert zu 55 f., welches seit Jahr und Tag durch Berg und Tal des kurmedigen Lehnsguts auf den Hof getrieben worden sei, bestimmt, und die nachgelassene Witwe Remboldts Katharine dieses angenommen hatte, diese dennoch gegen sie und den Vogt wegen dieses Weistums und wegen der Schätzung eine Citation von dem Mülheimer Hofgericht und zu Bonn erwirkt; dass sie auf nochmaliges Angehen des Peter Freilingen, Vogt, nichts an ihrem Erkenntnis also Weistum zu verändern haben, worauf derselbe durch den Gerichtsboten das Pferd auf das Schloss ziehen lassen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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