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Brief an den Schultheißen Friedrich Hansonis zur Ausfertigung einer Schuldverschreibung
Schöffengericht Kerpen >> 8 Sonstiges >> 8.4 Schriftstücke zum Gerichtsverfahren
1665 April 21
Enthält: Der Absender Melchior Dußell berichtet, dass er nach mehreren vergeblichen Versuchen vom "Makeler" (Zeuge oder Gutachter) nun den Zettel, in den die Unterpfänder eingesetzt werden sollen, zurückerhalten habe - wie es scheint, auch von diesem eigenhändig ("daß es Makelers Werck ist"). Er habe auch das nötige Geld bei seinem Herrn "loß gemacht". Nun könne das Gericht, mit den Angaben auf dem beiligendem Zettel, die Verschreibung fertig machen. Wenn dies geschehen ist, könne der Adressat kommen und die Unterpfänder darin eintragen lassen. Im Übrigen habe er den besagten Zettel den Provisoren nicht gezeigt.