Vor dem öffentlichen Notar Walter Ossenbecken ist erschienen Wennemar Georg von Hoete und hat erklärt, daß sein Vater Ludolf Lutter von Hoete außer seinen Allodialgütern auch die Lehngüter ohne Wissen und Willen des Abts von Werden verpfändet hat und manche Stücke vertauschte und verkaufte. Dem Lehnherrn sind ferner seit geraumer Zeit die schuldigen Zahlungen nicht geleistet worden. Durch Vertrag von 1636 August 2 hat sich Wennemar zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme verpflichtet, widrigenfalls die Lehen als heimgefallen gelten sollen. Er hat weiter am 10. Oktober 1638 alle seine Rechte und Lehen an den Abt abgetreten, worauf dieser von den Gütern Bögge, Northof mit dem Westerkamp, Bönen und Jensmannshove Besitz ergriffen hat, in dem er sich dort niedersetzte, Pforten und Tore öffnete und schloß, Erde und Zweig ergriff, das Gesinde verpflichtete, Haus- und Ackerarbeit anwies und die Leute zur Bewachung bestellte. Wennemar Georg ist gnadenhalber Wohnrecht zuerkannt worden. Das lebende Inventar des Hofes fällt dem Abt zu. Anwesend waren Dietrich Hugenpoet, Caspar von Eberschwein, Eberhard Pelle und Evert Boinckhof. - Der Notar bestätigt das Einverständnis beider Parteien, die siegeln, mit der Unterschrift und seinem Signet.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...