Gräfin Margarethe zu Neueberstein, Äbtissin zu Frauenalb, und der Konvent des Klosters Frauenalb reversieren gegenüber dem Markgrafen Bernhard von Baden und den Grafen Bernhard und Wilhelm zu Neueberstein, Brudersöhnen der Äbtissin, dass sie den Markgrafen und die Grafen als ihre Vögte und Schirmer annehmen und keinen anderen Fürsten als Schirmer annehmen wollen; dass sie ohne Rat ihrer Vögte keinen Propst oder Schaffner annehmen werden und dass dessen Bestrafung gegebenenfalls den Vögten zusteht; dass das Kloster nicht mehr als dreißig Pfründen vergeben wird; dass sie den Vögten jährlich zur Fastenzeit Rechnung legen werden; dass sie ohne Wissen und Willen keine klösterlichen Güter veräußern werden; dass sie ältere Urkunden betreffend Vogtei- und Schirmverhältnisse herausgeben werden und für ungültig erklären.