Hintergrund des Prozesses ist die angedrohte Zwangsversteigerung des Hauses Vogelsang im Vest Recklinghausen wegen der hohen Verschuldung des Franz Dietrich von Brabeck. Die Appellantin hat Vogelsang 1707 für 6000 Rtlr. vom Freiherrn von Brabeck gekauft und auch dessen Schulden in Höhe von 3716 Rltr. aus drei Obligationen bei dem Regens des Gymnasium Montanum in Köln bezahlt. Durch diese beiden Verträge seien ihr vom Freiherrn von Brabeck die Eigentumsrechte am Haus Vogelsang und durch den Regens des Gymnasium Montanum die Pfand- und Immissionsrechte übertragen worden. Als der Regens des Gymnasium Montanum noch eine weitere Schuld von 2500 Rtlr. einfordern wollte und die Appellantin diese bezahlten sollte, weil die minderjährigen Kinder von Brabeck das Erbe ihres Vaters nicht angetreten hatten, verweigerte die Appellantin die Zahlung. Sie beantragt vor dem RKG die Erstattung ihrer Gelder und die Auflösung einer Vereinbarung, die sie mit den Vormündern der Minderjährigen von Brabeck abgeschlossen hat. Die Appellaten werfen ihr offenbar Vertragsbruch vor, sei es, weil sie sich gewaltsam des Hauses Vogelsang bemächtigt habe, sei es, weil sie für die neue Schuldforderung nicht aufkommen wolle.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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