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Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten
1693 Mai 19
Enthält: Der Beklagte Michael Schutz wurde angewiesen, die Klägerin Freifrau von und zum Haen bis zum nächsten Tage nach dem Rezeß des Schultheißen abzufinden, andernfalls soll dem Gerichtsboten die Exekution aufgetragen werden. Unterschrift: Bertram Hilbrandts, Gerichtsschreiber, pro copia prothocolli. 1693 Mai 22 Joh(ann) Hen(rich) Schieffer, Statthalter, weist auf Bitte der Freifrau von und zum Haen das Sequestrum für das Mobiliar des Michael Schutz an, da dieser es verkaufen wollte und sie dann das Nachsehen gehabt hätte. Schieffer handelt in Abwesenheit des Schultheißen und weist den Gerichtsboten an, das Sequestrum zu vollziehen.