Der Rat der Stadt Schleswig überlässt dem Kammerdiener Joachim Schmidt den bei seinen Besitzungen am Gallberg in Schleswig gelegenen sumpfigen Grund erb- und eigentümlich mit Vorbehalt der Gerechtsame der benachbarten Bauern. d.d. Schleswig, den 22 Juli 1661.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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