Heinrich Garlop, Bürger zu Lüneburg bekennt, daß der Doktor der Rechte
Joachim Moller als Vormund seines Sohnes Friedrich, Propst zu Bardowick, ihn
mit Gütern belehnt hat, die bereits seine Vorfahren von der Propstei Bardowick
zu Lehen trugen. Der inserierte Lehnbrief von 1557 August 1 nennt folgende
Lehngüter: ein Hof zu Kirchgellersen, den Helmeke Cordes bewohnt; daselbst ein
wüster Hof und eine Kote; ein Hof zu Deutsch Evern, den Hans Rettbroick
bewohnt.