Erzbischof Heinrich von Mainz erteilt einen Ablass von 40 Tagen und einer Karene (nachgetragen) sowie einem Gnadenjahr (nachgetragen) für diejenigen, die das durch Raub geschädigte Kloster Sornzig bei Mügeln (Sorncek iuxta Mu<o>glin) zu Ostern Weihnachten, Pfingsten, an den Tagen der Weihe und der Patrone besuchen und durch Almosen zum Bau beitragen.

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Sächsisches Staatsarchiv
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