Familien: von Forstmeister zu Gelnhausen [ehemals X 5 von Forstmeister zu Gelnhausen] (Bestand)
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Urk. 116
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Urkunden >> Sonstige kleinere Urkundenbestände >> Deposita >> Familien
1391-1764
Enthält: Lehens- und Gütergeschäfte
Familienvertrag der Forstmeister zu Gelnhausen
Testament des Franz Ludwig Forstmeister von Gelnhausen
Bestandsgeschichte: Die Urkunden der Familie Forstmeister zu Gelnhausen wurde im Jahr 1906 als Depositum in das Staatsarchiv Marburg überführt, wo sie geordnet und verzeichnet wurden.
In den Jahren 2007-2016 wurden die einzelnen Überlieferungen vereinzelt und umverpackt, die Siegel wurden mit Siegeltaschen versehen und die Signaturen wurden auf Numerus Currens umgestellt.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Forstmeister zu Gelnhausen waren ursprünglich ein Ministerialengeschlecht, das das Reichsforstmeisteramt im Büdinger Wald vom Mittelalter bis 1484 innehatte. Ihr Stammsitz ist Burg Gelnhausen (staufische Kaiserpfalz), ihre kleine Territorialherrschaft umfasste die Dörfer Aufenau, Neudorf, Hain und den Regierungssitz Kinzighausen (Schloss „Blaues Wunder“). Die Familie war eng mit dem Kurfürstentum Mainz verbunden und musste 1780 ihre reichsunmittelbare Herrschaft aufgrund übermäßiger Verschuldung an das Kurfürstentum Mainz verkaufen.
Findmittel: Repertorium Forstmeister zu Gelnhausen, angelegt um 1906, handschriftlich, 1 Band (Signatur: R 1981).
Findmittel: Arcinsys-Datenbank
Familienvertrag der Forstmeister zu Gelnhausen
Testament des Franz Ludwig Forstmeister von Gelnhausen
Bestandsgeschichte: Die Urkunden der Familie Forstmeister zu Gelnhausen wurde im Jahr 1906 als Depositum in das Staatsarchiv Marburg überführt, wo sie geordnet und verzeichnet wurden.
In den Jahren 2007-2016 wurden die einzelnen Überlieferungen vereinzelt und umverpackt, die Siegel wurden mit Siegeltaschen versehen und die Signaturen wurden auf Numerus Currens umgestellt.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Forstmeister zu Gelnhausen waren ursprünglich ein Ministerialengeschlecht, das das Reichsforstmeisteramt im Büdinger Wald vom Mittelalter bis 1484 innehatte. Ihr Stammsitz ist Burg Gelnhausen (staufische Kaiserpfalz), ihre kleine Territorialherrschaft umfasste die Dörfer Aufenau, Neudorf, Hain und den Regierungssitz Kinzighausen (Schloss „Blaues Wunder“). Die Familie war eng mit dem Kurfürstentum Mainz verbunden und musste 1780 ihre reichsunmittelbare Herrschaft aufgrund übermäßiger Verschuldung an das Kurfürstentum Mainz verkaufen.
Findmittel: Repertorium Forstmeister zu Gelnhausen, angelegt um 1906, handschriftlich, 1 Band (Signatur: R 1981).
Findmittel: Arcinsys-Datenbank
6 Urkunden
Bestand
Korrespondierende Archivalien: Urk. 49 Hessische Adels- und Bürgerfamilien [ehemals Urk. A VI]; Urk. 64 Hanau, Orte und Beamte [ehemals Urk. O I g, i]; Urk. 72 Hanau, Adel [ehemals Urk. O II e]; Urk. 76 Fulda, Lehnreverse [ehemals Urk. R I b]; Urk. 80 Fulda, Adelsarchive [ehemals Urk. R IX]; Urk. 84 Fremde Klöster, Dynasten usw. [ehemals Urk. V]; Best. 17d Regierung Kassel Familienrepositur; Best. 86 Hanauer Nachträge; Best. 87 Burg Gelnhausen.
Literatur: E.H. Kneschke, Neues allgemeines Adels-Lexikon, Leipzig 1859, Bd. 2, S. 302; J. Ackermann, Die überschuldeten Freiherren Forstmeister von Gelnhausen müssen ihre reichsunmittelbare Herrschaft Aufenau verkaufen: das typische Schicksal eines mindermächtigen Standes am Ende des Alten Reiches, in: Sammlungen zur Geschichte von Wächtersbach 290 (2004), S. 1-14; J. Ackermann, Reichsdebitverwaltung für die Freiherren Forstmeister von Gelnhausen, in: ZHG 109, 2004, S. 95-113; M. Schäfer, Das Geschlecht Forstmeister von Gelnhausen, in: Hessische Familienkunde 6, Heft 3, 1962, Sp. 99-106; M. Schäfer, Documente der Familie Forstmeister von Gelnhausen, in: Zwischen Vogelsberg und Spessat. Heimat-Jahrbuch des Kreises Gelnhausen 1965, S. 119-125.
Literatur: E.H. Kneschke, Neues allgemeines Adels-Lexikon, Leipzig 1859, Bd. 2, S. 302; J. Ackermann, Die überschuldeten Freiherren Forstmeister von Gelnhausen müssen ihre reichsunmittelbare Herrschaft Aufenau verkaufen: das typische Schicksal eines mindermächtigen Standes am Ende des Alten Reiches, in: Sammlungen zur Geschichte von Wächtersbach 290 (2004), S. 1-14; J. Ackermann, Reichsdebitverwaltung für die Freiherren Forstmeister von Gelnhausen, in: ZHG 109, 2004, S. 95-113; M. Schäfer, Das Geschlecht Forstmeister von Gelnhausen, in: Hessische Familienkunde 6, Heft 3, 1962, Sp. 99-106; M. Schäfer, Documente der Familie Forstmeister von Gelnhausen, in: Zwischen Vogelsberg und Spessat. Heimat-Jahrbuch des Kreises Gelnhausen 1965, S. 119-125.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 08:12 MESZ