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Ordnungen und Kriegsberichte des ersten markgräflichen Krieges. Mit einem Anhang: Was man in einem Zeughaus oder Kriegsleufften zurr notturfft haben soll von Fewerwercken zu schießen vnd zu werffen, in Sturmbsnoten zu gebrauchen wider die feind, volgt hernach. Abschrift aus dem 16. Jh. Besitzer und Schreiber der Handschrift: Leopold Eber der Ältere, Syndikus zu Nürnberg.

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Staatsarchiv Nürnberg
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