Mechthild von Limburg (Lymburg), Witwe des Egbert, weil-and Herrn
von Almelo, bekundet: Als die Äbtissin des Stifts Essen ihre Urkunden an sie
und ihren erstgeboren-en Sohn Dietrich richtete, trug sie den Leuten im
Salland (Sallandia) - in Archem, Irthe und Olst - auf, sie als Schulten zu
achten (nobis tamquam vero schultheto respondeant et satisfaciant).
Mechthild bekennt nun, dass die Äbtissin hingegen nicht ihr, sondern ihrem
Sohn Dietrich das Schultenamt (villicationem) auf Lebenszeit unter
bestimmten vertraglichen Bedingungen, die in jen-er Urkunde genauer
ausgeführt sind, verliehen hat, dass sie selbst (Mechthild) sich aber auf
diese Urkunde ber-ufen kann, soweit es die Zusammenarbeit (ad cooperandum)
mit ihrem minderjährigen Sohn bei der Amtsführung betrifft. - Es siegelt die
Ausstellerin. Datum apud Stirhem a.d. 1304 in crastino beati Andree
apostoli.