Mechthild von Limburg (Lymburg), Witwe des Egbert, weil-and Herrn von Almelo, bekundet: Als die Äbtissin des Stifts Essen ihre Urkunden an sie und ihren erstgeboren-en Sohn Dietrich richtete, trug sie den Leuten im Salland (Sallandia) - in Archem, Irthe und Olst - auf, sie als Schulten zu achten (nobis tamquam vero schultheto respondeant et satisfaciant). Mechthild bekennt nun, dass die Äbtissin hingegen nicht ihr, sondern ihrem Sohn Dietrich das Schultenamt (villicationem) auf Lebenszeit unter bestimmten vertraglichen Bedingungen, die in jen-er Urkunde genauer ausgeführt sind, verliehen hat, dass sie selbst (Mechthild) sich aber auf diese Urkunde ber-ufen kann, soweit es die Zusammenarbeit (ad cooperandum) mit ihrem minderjährigen Sohn bei der Amtsführung betrifft. - Es siegelt die Ausstellerin. Datum apud Stirhem a.d. 1304 in crastino beati Andree apostoli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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