Philipp Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg sowie Damian Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Philipp v. Angeloch, Vogt im Bruchrain, und Philipp..Uln...
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NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1551-1580
1576 Juli 28, Worms
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Philipp Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg sowie Damian Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Philipp v. Angeloch, Vogt im Bruchrain, und Philipp..Ulner v. Dieburg als Vormünder der Margarethe, Tochter des verstorbenen Wolf d. A. Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg,bekunden, dass sie nach dem Tod des genannten Wolf am 26. Mai dieses Jahres am 3. Juli darauf im Beisein von Wolf d. J. Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Hartmann d. J. v. Kronberg, auch als Anwälte für Wolf Kämmerer, Dompropst zu Mainz und Speyer, Hartmut d. Ä. v. Kronberg, kurmainzischer Hofmeister, als Testamentsvollstrekker von Diether Philipp und Johann Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Hans Jakob v. Breidbach, auch wegen der Johanna v. Flörsheim, geb. v. Breidbach, von Wilhelm v. Stockheim als Vormünder der Kinder des verstorbenen Heinrich Brömser (v. Rüdesheim), von Philipp Ulner v. Dieburg, Johann Valentin v. Schönberg und Wilhelm v. Lewenstein anstatt der Elisabeth Ulner v. Dieburg, der Witwe. des genannten Wolf d. Ä. Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, das Testament eröffnet hätten. In Vollziehung dieses Testaments wird festgelegt, dass Philipp in angegebener Weise seiner Base Margarethe Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg in Abgeltung ihrer Erbschaftsansprüche einen Betrag von 12.444 Gulden zahlen soll.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 189 - Abschrift, in Urk. von 1577 Mai 28 (Nr. 2207), s. dort
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 189 - Abschrift, in Urk. von 1577 Mai 28 (Nr. 2207), s. dort
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ