Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen die Witwe des Ulmer Bürgers und Geschirrmeisters Johann Jakob Bohnacker Angelika geborene Bühler als Braut und der Brunnenknecht Bartholomäus Keßler als Bräutigam. Begleitet werden sie von dem Schuhmacher Johann Paul Ströhlen und dem Ballenbinder Georg Klingler als Pfleger der Braut und ihrer Tochter aus erster Ehe Maria sowie von Albrecht Mehrle als Beistand des Bräutigams. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am selben Tag geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 334] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Tochter der Braut noch minderjährig ist und damit der Pflegschaft des Rats untersteht. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und auch eine ausreichende Versorgung der Tochter aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.