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Testament der Eheleute Herman zur Füchten und Gertrud Voss, vom 3. Juni 1635, verkündet am 18. Juni 1635 nach dem Tode des Mannes.
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Enthält: Der Mann setzte die Frau als Erbin ein, diese ihren Mann, ihren Sohn und ihre Tochter. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes seine Brüder Johan und M. Berndt zur Füchten, sowie seine Schwestern (5 verheiratete Schwestern). Von Rats wegen: Johan Stove.