Anspruch auf einen Teil des Erbes des Emundt von Metternich zu Vettelhoven. Der ursprüngliche Kläger war der Mann der Tochter der Maria Elisabeth Print von Horchheim gen. von der Broel aus ihrer ersten Ehe mit Emundt von Metternich zu Vettelhoven, der Beklagte ihr Sohn aus der zweiten Ehe mit Johann Bertram von Gertzen gen. Sintzig zu Sommersberg. Der Kläger verlangt Dokumente und Güter im Erzstift Köln, im Herzogtum Jülich und in der Grafschaft Blankenberg, um die seine Frau Maria Catharina bei der zweiten Heirat ihrer Mutter, als sie noch minderjährig war, betrogen worden sei. Die Akten des ursprünglichen Prozesses gingen bei der Einnahme Speyers durch die Franzosen oder beim Umzug des RKG nach Wetzlar verloren.