Anspruch auf Aufhebung der Immission des Appellaten in das von Heinrich Trierscheid geerbte Haus und Hof der Appellantin in Blankenheim wegen einer Schuld von 1000 Rtlr. Anna Everlings erster Mann Jost Trierscheid war Erbe des Heinrich Trierscheid, der 1625 nach dem Tod des Hermann Crocius für ein halbes Jahr die dadurch verwaiste Rentmeisterei von Blankenheim übernahm. Sowohl Crocius (für 1616 - 1625) als auch Trierscheid blieben eine Rechnungslegung schuldig. Eine 1636 vom Grafen Johann Arnold von Manderscheid-Blankenheim angeordnete Rechnungsprüfung ergab einen Fehlbetrag von fast 30.000 Gulden, für die der Appellat, der die Witwe des Crocius geheiratet hatte, haftbar gemacht wurde. Eschermann wiederum gelang es, einen Teil von den Erben des Heinrich Trierscheid einzuklagen. 1656 ergeht ein RKG-Mandat auf Rücknahme der Immission und Erstattung erhobener Zinsen.
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Anspruch auf Aufhebung der Immission des Appellaten in das von Heinrich Trierscheid geerbte Haus und Hof der Appellantin in Blankenheim wegen einer Schuld von 1000 Rtlr. Anna Everlings erster Mann Jost Trierscheid war Erbe des Heinrich Trierscheid, der 1625 nach dem Tod des Hermann Crocius für ein halbes Jahr die dadurch verwaiste Rentmeisterei von Blankenheim übernahm. Sowohl Crocius (für 1616 - 1625) als auch Trierscheid blieben eine Rechnungslegung schuldig. Eine 1636 vom Grafen Johann Arnold von Manderscheid-Blankenheim angeordnete Rechnungsprüfung ergab einen Fehlbetrag von fast 30.000 Gulden, für die der Appellat, der die Witwe des Crocius geheiratet hatte, haftbar gemacht wurde. Eschermann wiederum gelang es, einen Teil von den Erben des Heinrich Trierscheid einzuklagen. 1656 ergeht ein RKG-Mandat auf Rücknahme der Immission und Erstattung erhobener Zinsen.
AA 0627, 1682 - E 691/2127
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 1. Buchstabe E
1651 - 1656 (1648 - 1657)
Enthaeltvermerke: Kläger: Anna Everling, Witwe des Jost Trierscheid und des Eberhard Klinckhaus, beide Schöffen zu Arlon (Belgien); (Bekl.) Beklagter: Nicolaus Eschermann, Schultheiß zu Blankenheim, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Vinzenz König 1651 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Jakob Friedrich Kuehorn 1655 - Subst.: Lic. Ulrich Daniel Kuehorn Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Gräflich Manderscheidisches Amt zu Blankenheim (1639) 1648 - 2. RKG 1651 - 1656 (1648 - 1657) Beweismittel: Attest des kurtrier. Amtmannes zu Daun 1649 (Q 4). Einsetzung des Peter Everling zum Vormund der Kinder der Anna Everling aus 1. Ehe 1654 durch Richter und Schöffen des Stadt Arle (Arll) im Hzm. Luxemburg (Q 10). Auszug aus den Vorakten (Q 12). Beschreibung: 4 cm, 123 Bl., lose; Q 1 - 15, 4 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:35 MESZ