Anspruch auf Aufhebung der Immission des Appellaten in das von Heinrich Trierscheid geerbte Haus und Hof der Appellantin in Blankenheim wegen einer Schuld von 1000 Rtlr. Anna Everlings erster Mann Jost Trierscheid war Erbe des Heinrich Trierscheid, der 1625 nach dem Tod des Hermann Crocius für ein halbes Jahr die dadurch verwaiste Rentmeisterei von Blankenheim übernahm. Sowohl Crocius (für 1616 - 1625) als auch Trierscheid blieben eine Rechnungslegung schuldig. Eine 1636 vom Grafen Johann Arnold von Manderscheid-Blankenheim angeordnete Rechnungsprüfung ergab einen Fehlbetrag von fast 30.000 Gulden, für die der Appellat, der die Witwe des Crocius geheiratet hatte, haftbar gemacht wurde. Eschermann wiederum gelang es, einen Teil von den Erben des Heinrich Trierscheid einzuklagen. 1656 ergeht ein RKG-Mandat auf Rücknahme der Immission und Erstattung erhobener Zinsen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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