Vor dem Notar Johannes B. Stoltzenberg schließen die Eheleute Johann Bernd Fust, Bürger und Meister in Warburg, und Maria Margarethe Bowinckelmann als Verkäufer und Anton Friedrich Sprenger in Bühne (Buhna)1) als Käufer folgenden Vertrag: Die Eheleute verkaufen ihr auf dem Markt in Warburg zwischen des Kämmerers Rosenmeyer und ihm, dem Käufer, gelegenes „sehr baufälliges Wohnhaus mit allem, was darin erd- und nagelfest ist“, für 200 Rtlr „nebst einer billigen, unter sich verabredeten Diskretion“. Die Kaufsumme soll in zwei Terminen, und zwar zwischen Datum des Vertrags und künftigem Christtag (25. Dezember) 100 Rtlr und zu Ostern folgenden Jahres die restlichen 100 Rtlr, gezahlt werden. Die Verkäufer verpflichten sich, die auf dem Haus haftenden Schulden und Lasten zu übernehmen, während der Käufer fortan die dauernden Abgaben zu leisten hat. Ferner wird festgestellt, dass keiner der Miterben oder Verwandten Rechte an dem verkauften Haus anzumelden und die Witwe Maria Magdalena Bahde, des Verkäufers Ehefrau Schwägerin, diesbezüglich bereits Verzicht erklärt hat, „weil dieses Haus zum Teil wirklich eingefallen und sehr baufällig, auch zu befürchten, dass durch dessen weiteren Einfall Herrn Käufer größerer Schaden geschehen dürfte“. Die Eheleute wollen das Haus innerhalb von 14 Tagen dem Käufer übergeben. Beide Vertragspartner haben nach Verlesung des Kaufvertrags den „Gottespfennig“ bezahlt. Zeugen sind die Bürger Meister Johannes Vahle und Heinrich Siegel.