Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet einen Vertrag seines Hofgerichts in Streitigkeiten zwischen Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Kaub (Cube) einer- sowie Arnold Welb (Welben), Priester daselbst, andererseits wegen 104 Gulden, die Arnold aus seiner Zeit als weltlicher Bürger und Bedemeister zu Kaub denen von Kaub schuldig geblieben ist. Hofrichter und Räte vereinbaren, dass Arnold Welb/Woll (Wolle) gegenüber Bürgermeister, Rat und Gemeinde auf ihm noch ausstehende 60 Gulden verzichten, 4 Gulden zu Lohn geben und 5 Fuder Wein für 40 Gulden überlassen soll. Sollte denen von Kaub etwas von den verwiesenen 60 Gulden abgehen, soll Arnold dies erstatten. Damit sind beide Seiten geschlichtet.