Leonhard Weiss zu Gelbingen, dem von Dorothea, der Witwe des Seitz Visp zu Gelbingen, ein nach Anstößern näher bezeichnetes Haus samt Hofreite, Scheune, Garten und weiterem Zubehör an Nutzungen und Rechten verliehen worden ist, dessen Erbgerechtigkeit er zuvor seinem Schwager Leonhard Rössler abgekauft hatte, leistet gegenüber der Visp hinsichtlich seiner Erbpächterpflichten (Instandhaltung, Verbot von Abteilungen und Verkäufen, Anerkennung des von der Eigentümerin vorgegebenen Gerichtsstandes, pünktliche und vollständige Abgabenentrichtung etc.) Revers