Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Katharina Frisch und Hans Frisch, beide zu Hagenau, in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor ihm, seinen Richtern und Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Er weist seinen Zinsmeister zu Hagenau, derzeit Emmerich Ritter, und seine Amtleute um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an, der für 12 Jahre gelten soll. Für diesen sollen Katharina und Hans jährlich 1 Gulden Schirmgeld zu Martini [11.11.] geben und an den Zinsmeister reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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