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Der Kläger beansprucht die vom Bruder seiner Großmutter, Wilhelm Ernst von Laudolf von Bitburg zu Leusch, stammenden Lehen- und Allodialgüter zu Belmen (Belmerich; Kreis Grevenbroich). Mit den Lehen hatte der Bonner Hofrat nach dem Tode von Laudolfs Witwe Pröpper belehnt. Die Allodialgüter hatte Hochsteden als Erbe von Laudolfs Witwe, die nach Brachels Ansicht daran nur Nutznießerin gewesen war, dem Kläger vorgängig verkauft. Statt der zunächst beabsichtigten Appellation betreibt der Kläger das Zitationsverfahren mit der Begründung, in der Zeit der Abreise des Kölner Kurfürsten und der Übernahme der landesfürstlichen Superiorität durch das Domkapitel seien kaiserliche Dehortatoria und Avocatoria ergangen, durch die alle kurkölnischen Amtsträger bis zu einer neuen Legitimation ihrer Amtsbefugnisse entsetzt worden seien. Mithin sei das dennoch ergangene Urteil nichtig.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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