Arnold Pfau von Rüppur, Amtmann zu Fürsteneck und Kaspar Rimber als dem Propst von Allerheiligen von der Stadt Straßburg verordnete Räte und Beistände, Bernhard Laugner von Urloffen und Bastian Grüninger von Ulm als Vertreter und Ausschüsse der gemeinen Bauernschaft von Oberkirch, schließen einen Vergleich zwischen dem Kloster Allerheiligen und der genannten Bauernschaft dahin ab, dass das Kloster die ungehinderte Verwaltung seiner Güter ausüben und demselben alle Ornamente, Kirchengeräte und Hausrat, die sich noch in des Klosters Gotteshäusern zu Allerheiligen, Oberkirch und Lautenbach befinden, verbleiben sollen; dagegen verzichtet das Kloster auf alles was von den Bauern den drei Gotteshäusern veräußert und entwehrt worden ist und bezahlt den Bauern 100 Gulden.