Gesuche und Erteilung von Judenschutz (Resolution der königlichen Oberregierung vom 15. November 1813 wegen Erstattung von Berichten, Resolution vom 27. Mai 1815 wegen Aufnahme in Schutz von verheirateten Schutzjudentöchtern, Resolution vom 14. Juni 1815 wegen Angabe des Vermögens bei der Aufnahme der Schutzjuden)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 41 Bü 1512
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 41 Oberregierung Stuttgart: Allgemeines
Oberregierung Stuttgart: Allgemeines >> 1. Akten >> 1.79. Juden >> Rechtliche und polizeiliche Verhältnisse der Juden in Württemberg
1810-1817
Darin: Entschließung des Königs vom 22. Dezember 1816, daß 1) an Orten, wo zuvor keine Juden ansässig waren, auch künftig keine neu angenommen; 2) ohne besonders erhebliche Gründe, kein ausländischer Jude in den Landeschutz aufgenommen werde; 3) Gestattung der häuslichen Niederlassung von inländischen Juden erst nach Nachweisen der zu ihrem ehrlichen Fortkommen erforderlichen Mitteln; 4) Gestattung der Aufnahme ausländischer jüdischer Glaubensgenossen weiblichen Geschlechts bei Heiraten inländischer Juden (Ministerialerlass vom 2. Januar 1817; 5) Bewilligung der Schutzaufnahme von Juden an einem anderen Ort als sein Heimwesen durch die Sektion der inneren Administration ohne Anfrage bei der höheren Stelle
1 Bü, Qu 1-41
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:32 MEZ
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